Erwirkung einer Schutzverfügung

Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings im Privatbereich. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.  

Die Gefahr von Stalking, also dem dauerhaften Nachstellen einer Person – egal ob persönlich oder mittels Fernkommunikationsmitteln – darf nicht unterschätzt werden. Die dauerhafte Belästigung kann psychische Beeinträchtigungen bewirken und massiv in den Alltag der Betroffenen eingreifen.

Im Fall von Stalking, welches für das Opfer bedrohliche Formen annimmt, ist es möglich gerichtliche Schutzverfügungen zu erwirken. Diese untersagen dem Stalker unter Androhung von Geldstrafen sich dem Geschädigten zu nähren oder zu ihm Verbindung mittels Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen. 

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eine Schutzverfügung zu erwirken, stellen – soweit Erfolgsaussichten bestehen – den erforderlichen Antrag und vertreten ihre Interessen im Verfahren. 

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und mobbingnahem Verhalten im Privatbereich und Durchsetzung Ihrer Interessen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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